2015 wurden über 5 Milliarden Tiere als Arbeits-, Versuchs- oder Haustiere, im Schnitt über eine Distanz von 3.000 km Landweg, also auch grenzübergreifend, transportiert. Die geltende Rechtsordnung beim internationalen Handel mit Tieren ist dabei nicht immer ganz klar.
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ § 833 Satz 1 des BGB
Tiere können sich nicht allein äußern, ihre Rechte einfordern und auf Missstände aufmerksam machen. Somit sind wir, die Tierschützer*innen und Menschen, die für das Tierwohl einstehen, gefordert.
Wir umsorgen unsere tierischen Freunde, aber gleichzeitig werden andere Tiere für Landwirtschaft, Bekleidung, Tierversuche oder Unterhaltung ausgenutzt.