2015 wurden über 5 Milliarden Tiere als Arbeits-, Versuchs- oder Haustiere, im Schnitt über eine Distanz von 3.000 km Landweg, also auch grenzübergreifend, transportiert. Die geltende Rechtsordnung beim internationalen Handel mit Tieren ist dabei nicht immer ganz klar, beispielsweise bei Garnelen, welche in der Nordsee gefischt, dann zum Puhlen nach Marokko verschifft und tiefgekühlt zurück nach Europa transportiert werden. Diese globalen Regulierungslücken wirken sich leider oft zu Ungunsten der Tiere, z. B. im Bereich der Nahrungsmittelherstellung aus.

Im Jahr 2020 bewertete die Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ 50 Staaten nach dem Niveau ihres Tierschutzes. Schweden und Österreich sind demnach weltweit führend was Tierwohl, vor allem beim Schutz von Tieren in Forschung und Wissenschaft, angeht. Einen ebenfalls hohen Standard erreichten Dänemark, Großbritannien, die Schweiz und die Niederlande. Deutschland befand sich mit Frankreich, Polen, Spanien und Italien auf dem dritten von sieben Rankingplätzen. Der Bereich „Schutz für Wild- und Zirkustiere“ war für alle Länder der verbesserungswürdigste, „Schutz für Haustiere“ hingegeben zumeist der bestbewertete.

Welche rechtlichen Grundlagen in Zusammenhang mit Tieren gibt es aktuell?

Der Status von Tierschutz und Tierrecht hängt von der Einstellung der Menschen zu Tieren ab. Diese wird durch Religion, Tradition, Gewohnheiten, Wohlstand, Industrialisierungsgrad und weiteren Faktoren beeinflusst, sodass globale Regelungen aufgrund der unterschiedlichen Wertvorstellungen wohl nie möglich sein werden. Die Tierschutzgesetze verschiedener Länder schematisch miteinander zu vergleichen gestaltet sich aufgrund der Vielzahl an diversen Vorschriften als schwierig. Daher seien nachfolgend Beispiele unterschiedlicher Länder und ihr Umgang mit Tierrechten aufgeführt.

In vielen Ländern Afrikas und Asiens existieren derzeit gar keine Tierschutzgesetze. Australien, Europa, Nord- und Südamerika sowie der restliche Teil der Länder Afrikas und Asiens haben Gesetze mit grundlegenden Bestimmungen zum Tierschutz. Einige Länder in Nord- und Südamerika sowie Europa haben zudem nationale und regionale Bestimmungen, die den Status von und den Umgang mit Tieren dediziert regeln.

Artenschutzverträge haben den Erhalt von Tieren und Pflanzen als Spezies zum Ziel. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 ist mittlerweile von fast 95 % der Staaten weltweit unterzeichnet und schützt wildlebende Arten vor dem Aussterben aufgrund internationalem Handel.

In der EU gelten diverse Vorschriften zum Tierschutz, beispielsweise die Angleichung des europäischen Tierversuchsrechts, das Fangverbot von Walen und Delphinen in EU-Gewässern und das Handelsverbot von Robbenerzeugnissen sowie von Katzen- und Hundefellen. Weitere Verordnungen kommen kontinuierlich hinzu wie 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport oder 2018 zur Einschränkung von Tierarzneimitteln zum Ausgleich schlechter Haltebedingungen bzw. Beschleunigung des Wachstums von Tieren. Damit gilt die EU als globaler Vorreiter mit den weltweit höchsten Tierschutzstandards für Nutz- und Labortiere, wildlebende Tiere und Haustiere. Mit dem „Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“ bereits aus dem Jahr 1978 wurde die erste EU-Tierschutzvorschrift eingeführt. Mit ihrer Vorbildwirkung haben die Tierschutzregeln der EU auch Gesetzgebungen in Drittländern positiv beeinflusst. Das EU-Parlament versucht die tierbezogenen Rechte weiter zu vereinheitlichen, um Unterschiede und damit wirtschaftliche Entscheidungen in Abhängigkeit vom Tierschutz zu vermeiden. Zudem erleichtern grenzübergreifende Regelungen den Umgang mit Zucht, Transporten, Schlachtung und Tierhandel. Jedoch erschwert dies auch einem einzelnen Land seine Tierschutzstandards zu erhöhen, etwa im Bereich Tierversuche, da betroffene Industrien in weniger strenge Länder abwandern könnten.

Dem Schweizer Tierschutzgesetz liegt die Maxime der Tierwürde zugrunde, d. h., dass ein artgerechtes Leben und Vermeidung von Tierquälerei zu einem vitaleren Tier und leistungsstärkeren Ergebnissen führt. So ist in der Schweiz als einzigem Land weltweit das Kastrieren von Nutztieren ohne Betäubung verboten und es gibt eine Ausbildungsanforderung für Tierhalter. Die Schweiz hat europaweit mit Abstand die höchsten Anteile an besonders tierfreundlichen Haltungsformen wie der Weide-, Auslauf-, Freiland- und Gruppenhaltung. In der Schweiz dürfen Tiere maximal 6 h lang transportiert werden, in der EU sind bei Schweinen bis zu 24 h und bei Rindern, Schafen und Ziegen bis zu 14 h am Stück Transportzeit erlaubt. Die tierfreundlicheren Haltungsformen geben der Schweiz Recht, denn sie liegen beispielsweise beim Anteil von Salmonellenerkrankungen bei Geflügel im internationalen Vergleich im untersten Bereich. Die Schweizer Tierschutzvorschriften sind also strenger und detaillierter als die Mindeststandards der EU-Richtlinien, diese wiederum sind jedoch strenger als Richtlinien in Südamerika oder Asien.

In den USA wurde im November 2019 das „Gesetz zur Verhinderung von Tierquälerei und Folter“ erlassen, welches bei Verstoß (worunter auch die Aufnahme und Verbreitung von Videos, die Tierquälerei zeigen, zählt) eine Freiheitsstrafe von bis zu 7 Jahren nach sich ziehen kann. Im Oktober 2023 hat der Stadtrat von Ojai in Kalifornien eine Verordnung erlassen, durch welche Elefanten innerhalb der Stadt Ojai das Recht auf körperliche Freiheit zusteht. Aktuell leben keine Elefanten in der US-amerikanischen Stadt, welche ihre nun einklagbaren Rechte wahrnehmen könnten, daher ist diese Verordnung mehr als symbolischer Sieg der Tierrechtsbewegung in den Vereinigten Staaten zu sehen. Solche richtungsweisenden (Gerichts-)Entscheidungen und Gesetzgebungen finden jüngst vermehrt statt und werden durch diverse Tierschutzorganisationen initiiert.

Ausblick

Umfragen bestätigen immer wieder, dass eine absolute Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger den Schutz von Nutztieren als wichtig und verbesserungswürdig ansehen. Das EU-Parlament strebt seit über 10 h eine Zusammenführung aller nationalen Vorschriften in einer einheitlichen EU-Tierschutz-Gesetzgebung an, deren Einhaltung streng überwacht werden sollte. Dies stößt nach wie vor auf Widerstand, da die bisherigen Richtlinien noch nicht einmal in allen Mitgliedsländern vollständig durchgesetzt sind und auch die Kontrollergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Mentalität verschieden ausfallen. Darüberhinausgehende internationale Abkommen sind zugleich unwahrscheinlich aufgrund der aufgezeigten Unterschiede.

Das neue Rechts- und Forschungsgebiet „globales Tierrecht“, welches in einigen Ländern als neuer Studiengang implementiert ist, befasst sich mit tierbezogenem Recht im klassischen rechtswissenschaftlichen sowie interdisziplinären Sinn und entwickelt global nutzbare Lösungsansätze für grenzüberschreitende Problemlagen. Das Gebiet Tierrechtswissenschaft (engl.: legal animal studies) etabliert sich daher immer mehr als Weiterentwicklung der Trends. Aufgrund dem wachsenden Stellenwert, den der Tierschutz in der Gesellschaft einnimmt, befasst sich auch die Rechtsprechung vermehrt mit Debatten zu Tierversuchen, Massentierhaltung etc. Die Entwicklung der internationalen Tierrechte ist also auf einem guten Weg, jedoch noch lange nicht am Ende.

 

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