1. Tierquälerei erkennen

Vergewissere dich, ob ein Tier wirklich hilfebedürftig ist. Mangelhafte Haltungsbedingungen basieren meist auf Unkenntnis. Manchmal hilft es, freundlich klarzumachen, dass das Tier leidet.

Ob ein Tier Opfer wurde, erkennest du an seiner körperlichen Verfassung, seinem Verhalten und seiner Unterbringung:

  • Allgemein schlechte körperliche Verfassung
  • Verletzungen, offene Wunden, Geschwüre
  • Sichtbare Unterernährung
  • Mangelnde Fellpflege, Fellverlust, Hauterkrankungen, Schorf
  • Befall mit Parasiten wie Flöhe, Zecken oder Würmer
  • Verängstigtes, aggressives Verhalten oder Verwirrung Mangel an frischem Wasser und Futter
  • Keine geeignete Unterkunft
  • Mangelhafte Sauberkeit

2. Beweise sichern und Veterinärbehörde kontaktieren.

Wenn sich das Tier in Lebensgefahr befindet oder es sich um einen eindeutigen Fall von Tierquälerei handelt: Sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten!

  • Wenn möglich, mache Fotos, Videos oder Ähnliches
  • Ort, Datum, Zeit, Nummernschilder und Anschrift notieren
  • Tierhaltung/Tiermissbrauch dokumentieren (möglichst präzise Beschreibung der Situation)
  • Lasse keine wichtigen Fakten weg, erfinde nichts dazu
  • Vorhandene Zeug*innen und die eigene Bereitschaft können eine wichtige Ergänzung sein
  • Bitte lokale Tierheime, Tierschutzvereine um Hilfe. Möglicherweise sind diese bereits über den Fall informiert.
  • Melde die Tierquälerei (auch anonym – das ist sinnvoll, wenn Einschüchterungsversuche zu erwarten sind) bei dem örtlich zuständigen Veterinäramt. 
  • Kontaktadressen findest du im Internet: https://tierschutzdresden.de/kontakt

3. Nach der Meldung

Veterinärämter sind nicht verpflichtet, Auskünfte zum Verfahren zu geben. Erkundige dich dennoch regelmäßig nach dem aktuellen Stand, so signalisierst du die Dringlichkeit des Falls.

Wenn das Veterinäramt nicht tätig wird, wende dich an die nächsthöhere Dienststelle (Landrät*in, Oberbürgermeister*in, Landesamt oder Regierungspräsidium). Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Behörde einzureichen.