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Aufgaben des Veterinäramts, Möglichkeiten des Tierschutzes
Für das öffentliche Veterinärwesen sind der Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch sowie des Allgemeinwohls übergeordnete und bestimmende Verpflichtungen. In Deutschland sorgen beamtete Tierärzte*innen als Teil des öffentlichen Veterinärwesens mit einem breiten Aufgabenspektrum für den Schutz von Tier und Mensch.
Die grundlegenden Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:
- Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von übertragbaren Krankheiten der Tiere,
- Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten,
- Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden,
- Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
- Schutz der Umwelt vor den von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen.
(Quelle: BMEL)
Auch wenn das Hauptaugenmerk auf der Nutztierhaltung liegt, sind die Veterinärämter für die richtige Haltung aller Tiere zuständig und folglich auch die passenden Ansprechpartner für entdeckte Tierhaltungsfehler, Tierquälerei und Qualzuchten – die auch aus falsch verstandener Tierliebe entstehen können.
Die Tierschutzvereine haben somit nur eine beratende Funktion
- sie können Menschen über die optimale Haltung ihrer Tiere beraten und aufklären
- dies sowohl im Privathaushalt für Klein- und Heimtiere als auch in der Landwirtschaft für Nutztiere
- Vereine nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Tiere in Obhut, pflegen und vermitteln sie
- sie überprüfen im Sinne einer Vor- und/oder Nachkontrolle die Haltungsbedingungen bei den neuen Besitzern
- durch Hinweise aus der Bevölkerung können sie durchaus Tierhaltungsbedingungen kontrollieren und beim Veterinäramt anzeigen.
Tierschützer*innen arbeiten größtenteils ehrenamtlich, somit hängt ihre Tätigkeit stark mit dem eigenen Wissen und der zur Verfügung stehenden Zeit zusammen. Sie haben keine Weisungsbefugnis, sodass sie Defizite nur dokumentieren und weitergeben können. Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft immer das Veterinäramt.